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Sterbehilfe in Belgien
Seit 2002 ist die aktive Sterbehilfe in Belgien unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich zulässig. Die Entkriminalisierung der Sterbehilfe hatte zum Ziel, die Selbstbestimmung Todkranker in den Mittelpunkt zu stellen. Mit der steigenden Verbreitung in den vergangenen 20 Jahren ist sie zunehmend zu etwas »Normalem« geworden. Dieser »Normalität« stellen sich Mediziner*innen und Pflegekräfte aus verschiedenen Fachbereichen, wie Onkologie, Palliativversorgung, Psychiatrie, entgegen. Sie ...

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